Auszug aus der Satzung
Sitz und Name
Der Verein führt den Namen: Traditionsverein Erdöl-Erdgas e. V. Er hat seinen Sitz in Salzwedel. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Stendal eingetragen.
§ 2
Zweck und Aufgabe des Vereins
(1) Der Verein verfolgt durch selbstlose Förderung die Aufarbeitung der Geschichte der Erdöl- Erdgasförderung in den neuen Bundesländern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Die Mittel des Vereins, einschließlich etwaiger Überschüsse, werden nur für die satzungsmäßigen Zwecke des Vereins verwendet.
(2) Der Verein verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
(3) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt keine eigenen wirtschaftlichen Zwecke.
§ 3
Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jeder werden, der an den Zielen des Vereins interessiert ist.
(2) Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand gerichtet werden soll. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung des Vereins an. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag auch von einem gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben.
(3) Die Mitgliederversammlung entscheidet über eine Ehrenmitgliedschaft.
Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Jedes Mitglied ist berechtigt:
- sich am
Vereinsleben zu beteiligen,
- an allen
Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen,
- gegenüber
dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge
zu stellen.
(2) Jedes Mitglied ist verpflichtet:
- diese
Satzung und die Beschlüsse des Vereins anzuerkennen und für deren Erfüllung zu
wirken,
- die von der
Mitgliederversammlung beschlossenen Mitgliedsbeiträge fristgemäß zu entrichten,
- den Verein
und den Vereinszweck auch in der Öffentlichkeit
zu unterstützen und den Verein nicht zu schädigen.
(3) Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins
(4) Niemand darf durch Verwaltungsaufgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden.